Gericht verweist Transgender-Frauen-Fall zurück an Tribunal
Ein australisches Bundesgericht hat einen Fall über transgender Frauen und eine lesbische Aktionsgruppe zurückverwiesen. Die Gruppe wollte transgender Frauen von ihren Veranstaltungen ausschließen.
Ein Bundesgericht hat ein früheres Urteil gegen eine lesbische Aktionsgruppe aufgehoben. Das Tribunal hatte bestimmt, dass die Lesbian Action Group transgender Frauen nicht ausschließen darf. Jetzt geht die Sache zurück zum Verwaltungstribunal zur weiteren Prüfung.
Die Lesbian Action Group wehrte sich gegen das frühere Urteil. Die Gruppe behauptet, das Recht zu haben, Kriterien für Veranstaltungen festzulegen. Das Tribunal entschied dagegen, aber das Bundesgericht meint nun: Die Sache ist komplexer als zunächst angenommen.
Der Streit wird in Australien schon lange geführt. Er berührt grundlegende Fragen: Welche Rechte haben Organisationen bei der Mitgliederwahl? Wie wiegen sie diese gegen Antidiskriminierungsgesetze ab? Jetzt kommt die Sache erneut vor das Tribunal.
Das ist kein definitives Ende des Konflikts. Beide Parteien dürfen ihre Positionen erneut darstellen. Das Tribunal muss dann klären: Darf die Aktionsgruppe transgender Frauen ausschließen? Oder verstößt das gegen Antidiskriminierungsgesetze?