Japans Gericht: Geschlechtswechsel ohne Operation nun möglich
Ein japanisches Gericht entschied, dass Transgender ihre Geschlechtsidentität ohne Sterilisierungsoperation ändern können. Was bedeutet das?
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Das Hiroshima-Gericht entschied im Juli 2024 bahnbrechend. Ein Transgender-Mann durfte sein Geschlecht ohne Sterilisation ändern. Jahrzehntelang mussten Transgender-Personen operiert werden. Das Oberste Gericht erklärte dies im Oktober 2023 für verfassungswidrig.
Das Urteil des Gerichts
Der Fall betraf einen Transgender-Mann über fünfzig Jahren. Er wollte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern. Das japanische Gesetz von 2003 verlangte eine Operation. Der Mann lehnte ab und klagte.
Das Hiroshima-Gericht gab ihm recht. Die Richter sagten: Sterilisation verletzt die Körperintegrität. Artikel 13 der japanischen Verfassung schützt diese Rechte. Das Gericht ordnete die Geschlechtsänderung ohne Operation an.
Das Gesetz von 2003 erklärt
Japans Gesetz zur Geschlechtsidentität stammt aus 2003. Es legt fünf Bedingungen für Geschlechtsänderungen fest:
- Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Die Person darf nicht verheiratet sein
- Die Person darf keine Kinder haben
- Die Person muss unfruchtbar sein
- Die Person muss passende körperliche Merkmale haben
Punkt vier erzwang faktisch Sterilisation. Punkt fünf führte oft zu Operationen. Beide Regeln stehen nun unter Druck.
Das Oberste Gericht bereitete den Weg
Im Oktober 2023 erklärte Japans Oberster Gerichtshof die Sterilisation verfassungswidrig. Alle 15 Richter stimmten zu. Sie nannten dies schwerwiegend. Das Gericht verwies den Fall zurück. Das Hiroshima-Gericht musste über die körperlichen Merkmale entscheiden.
Das Gericht wandte diese Regel hier nicht an. Auch das verletze die Verfassung, sagten die Richter. Dies schafft einen wichtigen Präzedenzfall.
Was sich für Transgender-Personen ändert
Das Urteil ändert das Gesetz von 2003 nicht automatisch. Das Parlament muss abstimmen. Aber Gerichte können dem Urteil folgen. Anwälte erwarten mehr Anträge ohne Operation.
Seit 2004 änderten etwa 12.000 Menschen ihr Geschlecht. Viele hatten unerwünschte Operationen. Menschenrechtsgruppen kämpften jahrelang dagegen. Die WHO nannte dies 2014 einen Menschenrechtsverletzung.
Internationaler Kontext
Japan war einer der letzten Industriestaaten mit dieser Regel. Europäische Länder schafften das ab. Schweden war 2013 Vorreiter. Deutschland folgte 2011 nach einem Gerichtsurteil. Die Niederlande 2014.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2017 ähnlich. Erzwungene Sterilisation verletzt Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Dieser schützt Privatleben und Familie.
In Asien gibt es Unterschiede. Taiwan verlangt Operationen. Südkorea auch praktisch. Indien erlaubt Selbstidentifizierung seit 2014. Japan schließt sich jetzt an.
Reaktionen von beiden Seiten
LGBTQ+-Organisationen begrüßten das Urteil. Der Anwalt Kazuyuki Minami nannte es historisch. Die Gruppe J-ALL forderte schnelle Reformen. Das Parlament muss das Gesetz ändern.
Konservative Politiker reagierten vorsichtiger. Einige Parlamentarier warnten. Sie sorgen sich um Frauenräume und Sport. Premierminister Fumio Kishida sagte: Wir überprüfen das. Kein Gesetzentwurf existiert noch.
Religiöse Gruppen und Frauenorganisationen äußerten auch Bedenken. Sie wollen klare Regeln. Diese Debatten ähneln denen in Großbritannien und den USA.
Gleichgeschlechtliche Ehe noch ausstehend
Japan ist das einzige G7-Land ohne gleichgeschlechtliche Ehe. Mehrere Gerichte erklärten das Verbot für verfassungswidrig. Der Oberste Gerichtshof urteilt bald. Mehr dazu in unserem Artikel zum Ehe-Urteil des japanischen Obersten Gerichtshofs.
Das Transgender-Urteil zeigt: Japanische Gerichte handeln. Aber Reformen durch das Parlament sind langsam. Mehr Informationen finden Sie in unserem Überblick über schnelle LGBTQ+-Änderungen 2026.
Was jetzt kommt
Das Justizministerium überprüft das Gesetz von 2003. Ein Regierungsgremium schlägt 2025 Änderungen vor. Mögliche Optionen sind:
- Beide medizinischen Anforderungen ganz streichen
- Nur Selbstidentifizierung erlauben
- Ärztliche Überprüfung, aber ohne Operation
Die meisten Experten erwarten Option drei. Vollständige Selbstidentifizierung wie in Irland oder Argentinien ist politisch unwahrscheinlich.
Für Transgender-Personen in laufenden Verfahren bietet das Urteil einen direkten Weg. Sie können den Präzedenzfall anführen. Familiengerichte folgen den höheren Gerichten. Erste Anträge ohne Operation werden bereits eingereicht.
